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Steuerliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen infolge des Coronavirus
Im Rahmen der Bekämpfung der Auswirkungen des Coronavirus besteht zunehmend die Gefahr, dass Steuerpflichtige in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, die existenzbedrohend ist. Erste steuerliche Sofortmaßnahmen zielen nun darauf ab, unbürokratisch und schnell die Unternehmen mit zusätzlichen liquiden Mitteln zu versorgen. Konkret wurde am ein BMF-Schreiben ( NWB TAAAH-44901) zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus veröffentlicht.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Erstes BMF-Schreiben zur Stundung, Anpassung von Vorauszahlungen, Vollstreckungsaufschub
[i]BMF, Schreiben v. 19.3.2020, NWB TAAAH-44901 Das BMF-Schreiben betrifft Fragen der Stundung und Vollstreckung von Steueransprüchen sowie zur Anpassung von Vorauszahlungen. Anwendungsbereich des BMF-Schreibens sind die Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Solidaritätszuschlag, teilweise Kirchensteuer).
[i]Keine Stundung von QuellensteuernNachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bi...