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Änderungen in der Beamtenbesoldung 2003/2004
I. Besoldungserhöhung
1. Lineare Erhöhung
Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und Ruhestandsbeamten bei Bund, Ländern und Gemeinden waren zuletzt durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2000 v. (BGBl 2001 I S. 618) mit Wirkung vom um 1,8 % und ab um 2,2 % erhöht worden (vgl. Renner, NWB F. 29 S. 1401). Unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland sieht das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 - BBVAnpG 2003/2004) v. (BGBl 2003 I S. 1798) eine lineare Anhebung um insgesamt 4,4 % in drei Stufen in den Jahren 2003 und 2004 vor. Die Dienstbezüge werden für die BesGr A 2 bis A 11 ab , für alle übrigen BesGr mit Ausnahme von B 11 ab um 2,4 % erhöht. Im folgenden Jahr erfolgt die Erhöhung dann ab und ab um jeweils 1 % für alle BesGr mit Ausnahme von B 11. Dies gilt auch für die Amtszulagen. In die lineare Anpassung ist auch die allgemeine Stellenzulage (Vorbem. Nr. 27 BesO A und B) einbezogen.
An die BesGr B 11 sind kraft eigenen Rechts auch die Bezahlung...