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NWB Nr. 13 vom Seite 937

Steuerberater-Versicherung: Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb durch die BaFin

[i]DGAP-Ad-hocDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Pensionskasse Deutsche Steuerberaterversicherung – wie bereits im November angekündigt – mit Bescheid v.  (Zugang am ) die Genehmigung des vorgelegten Finanzierungsplans verweigert (vgl. § 135 Abs. 2 Gesetz über die Beaufsichtigung der VersicherungsunternehmenVAG) und infolgedessen die [i]Simon, NWB 52/2019 S. 3856Erlaubnis der Emittentin zum Geschäftsbetrieb widerrufen (§ 234f Abs. 4 Satz 2 Alt. 1 VAG). Anders als zunächst angekündigt, wurde allerdings die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheids (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VerwaltungsgerichtsordnungVwGO) nicht angeordnet. Ob der Bescheid zwischenzeitlich bestandskräftig geworden ist, stand bei Redaktionsschluss nicht fest.

Diese Information ist kursrelevant, weil sie unmittelbar die Erfüllung der Verpflichtungen der Emittentin betrifft, die mit den begebenen Inhaberschuldverschreibungen verbunden sind (Bekanntgabe der Insiderinformation nach Art. 17 VO [EU] Nr. 596/2014 durch DGAP www.dgap.de] am ).

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