Online-Nachricht - Dienstag, 07.04.2020

Coronavirus | Steuerliche und wirtschaftliche Maßnahmen – Schleswig-Holstein

Die Bundesländer haben bezogen auf ihre steuerlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen weitestgehend einheitliche auf die Corona-Krise reagiert. Dennoch gibt es in jedem Bundesland einige Besonderheiten. Daher haben wir die Maßnahmen für Sie nach Bundesländern sortiert; hier für Schleswig-Holstein.

Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen

Nach der bundesweiten Bereitstellung der Veranlagungsprogramme konnten die schleswig-holsteinischen Finanzämter in den letzten Tagen mit der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 beginnen. Zudem wird in den Finanzämtern mit Hochdruck an den in hoher Anzahl eingehenden Anträgen auf Steuerstundungen und auf Anpassung der Vorauszahlung gearbeitet. Durch die Vielzahl an eingehenden Anliegen kann es in einigen Fällen zu Verzögerungen kommen (vgl. Finanzministerium Schleswig-Holstein Pressemitteilung vom 31.3.2020).

Formular zur Beantragung von Steuererleichterungen

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein weist in seinen FAQ darauf hin, dass der Antrag formlos gestellt werden kann.

Zugang zu Finanzämtern und Gerichten

Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus die 17 schleswig-holsteinischen Finanzämter samt deren Außen- und Nebenstellen ab dem , zunächst bis einschließlich für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Ziel ist, die dauerhafte Verfügbarkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung möglichst sicherzustellen und eine weitere Verbreitung des Virus einzudämmen.

Bürgerinnen und Bürger können ihre steuerlichen Angelegenheiten dennoch weiterhin klären: Die Finanzämter sind zu den gewohnten Zeiten per Telefon/Fax/Brief zu erreichen. Die Kontaktdaten zu den schleswig-holsteinischen Finanzämtern finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums.

Auch der Zugang zu den Gerichten soll auf ein Minimum reduziert werden. Eilbedürftige Verfahren, werden allerdings weiterhin durchgeführt (vgl. Online-Nachricht v. 18.3.2020).

Schutzschirm Schleswig-Holstein

Der Schutzschirm besteht aus Zuschüssen aus einem Corona-Soforthilfeprogramm, einem Mittelstandssicherungsfonds, weiteren Liquiditätshilfen und Bürgschaften sowie Steuerstundungen. Das Zuschussprogramm wird die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) abwickeln. Für die Darlehensprogramme arbeitet sie mit den Hausbanken Hand in Hand (vgl. Staatskanzlei Schleswig-Holstein Pressemitteilung vom 20.3.2020).

Soforthilfeprogramm über 100 Millionen Euro

In einem Soforthilfeprogramm stehen zunächst 100 Millionen Euro für Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbständige in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bereit. 2.500 Euro Zuschusshöhe sind für Solo-Gewerbetreibende und Solo-Selbständige eingeplant, 5.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit 1 bis zu 5 Vollzeitarbeitskräfte (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse) vorgesehen. Für Gewerbetreibende und Selbständige mit bis zu 10 Vollzeitarbeitskräften stehen 10.000 Euro bereit. Diese Zuschüsse werden nur gewährt, soweit Anspruch auf Zuschüsse bis zur vorgenannten Höhe oder darüber hinaus aus Programmen des Bundes zur Bewältigung der Corona-Krise nicht bestehen.

Mittelstands-Sicherungsfond über 300 Millionen Euro

Für Gewerbetreibende und Selbständige, die unmittelbar durch staatliche Verordnungen im Zuge der Corona-Krise in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. in einen Liquiditätsengpass geraten sind werden in einem Mittelstands-Sicherungsfonds zunächst 300 Millionen Euro bereitgestellt. Aus diesem Fonds können rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 750.000 Euro gewährt werden. Dabei geht es um zunächst zinslose und tilgungsfreie, Darlehen, die dazu führen, dass die bestehenden Liquiditätsengpässe überbrückt und abgefedert werden können.

Kredite über zwölf Jahre

Das Programm besteht aus zwei Tranchen, die mit jeweils 150 Millionen Euro hinterlegt sind. In der ersten Tranche sind Einzelkredite mit einer Laufzeit von maximal zwölf Jahren zwischen 15.000 und 50.000 Euro möglich. Die Kredite werden 24 Monate lang tilgungsfrei sein; in den ersten fünf Jahren sind keine Zinsen fällig.

In der zweiten Tranche stehen Kredite zwischen 50.000 und maximal 750.000 Euro bereit. Die Laufzeit dieser Kredite beträgt ebenfalls zwölf Jahre. Die ersten fünf Jahre sind tilgungsfrei, die Laufzeit ist .auf zwölf Jahre begrenzt. Hier gilt ein vereinfachtes Verfahren.

Mit dem Mittelstandsicherungsfonds sollen die KfW-Programme optimal genutzt werden.

Steuerstundungen und Stopp von Vorauszahlungen

Eine weitere tragende Säule des Programms sind Steuerstundungen und ein vorläufiger Stopp von Vorauszahlungen an die Finanzämter.

Mit unserem Programm werden wir zudem 50 Millionen Euro für einen Fonds bereitstellen, der Einrichtungen für Kultur, Bildung und Sport stützen wird. Damit sollen Einnahmeausfälle u.a. in kulturellen Einrichtungen und Bildungsstätten abgefedert werden.

Bereits umgesetzt

Eine Reihe von Unterstützungsangeboten der Förderinstitute und des Landes wird bereits umgesetzt, z.B. die Verdopplung des Mittelstandskredites der IB.SH von fünf Millionen Euro auf zehn Millionen Euro.

Erweiterung des Corona-Schutzschirms Schleswig-Holstein

Informationen zur Erweiterung des Corona-Schutzschirms Schleswig-Holstein zur Eindämmung der Auswirkungen der Corona-Krise finden Sie hier. Demnach soll es u.a. einen Pflegebonus von einmalig 1.500 € für Pflegekräfte geben.

Hinweis:

Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).

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Quelle: Schleswig-Holstein online (ImA)

Fundstelle(n):
GAAAH-45186