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Lohnsteuer; | Werbungskosten bei beruflich veranlaßter Urlaubsunterbrechung (§ 9 Abs.1 Satz 1 EStG)
Muß ein Arbeitnehmer seinen Urlaub (ggf. im Ausland) aus dienstlichen Gründen vorübergehend unterbrechen, so sind die Aufwendungen für die Heimreise sowie die Rückreise zur Fortsetzung des Urlaubs wie Reisekosten als WK absetzbar. Dabei ist die Wahl des Verkehrsmittels (im Streitfall Charterung eines Privatflugzeugs) frei ().