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Änderungen in der Beamtenbesoldung 1998
Inkrafttreten: Besoldungsänderung: , Altersteilzeit: .
I. Besoldungserhöhung
1. Lineare Erhöhung
Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und Ruhestandsbeamten bei Bund, Ländern und Gemeinden waren zuletzt durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1996/1997 v. (BGBl I S. 590) mit Wirkung vom , für die Besoldungsordnung B sowie die Besoldungsgruppen C 4 und R 3 bis R 10 mit Wirkung vom angehoben worden.
Unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. NWB F. 29 S. 1254) sieht das BBVAnpG 98 eine einheitliche Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge ab um 1,5 % vor. Dies gilt auch für die Amtszulagen. Wie in den vergangenen Jahren sind in die lineare Anpassung auch die allgemeine Stellenzulage (Vorbem. Nr. 27 BBes A und B), die Sicherheitszulagen (Vorbem. Nr. 8, 8a und 8b), die Polizeizulage (Vorbem. Nr. 9, die Feuerwehrzulage (Vorbem. Nr. 10) und die Zulage für Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen und psychiatrischen Krankenanstalten (Vorbem. Nr. 12) einbezogen. Mit dieser Regelung paßt der...