Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 24 vom Seite 1935 Fach 29 Seite 1289

Aktuelle Rechtsprechung zum Vermögensgesetz

von Vorsitzendem Richter am LG Harald Kinne, Berlin

I. Geltungsbereich des Vermögensgesetzes

1. Entschädigungslose Enteignung

Voraussetzung der Rückgabe des in der früheren DDR enteigneten Vermögens ist zunächst einmal, daß dieses entschädigungslos (§ 1 Abs. 1 lit. a VermG) oder gegen eine geringere Entschädigung enteignet worden ist, als sie Bürgern der früheren DDR zustand (§ 1 Abs. 1 lit. b VermG). Eine Rückgabe scheidet daher aus, wenn nach den einschlägigen Bestimmungen der DDR eine Entschädigung zu zahlen war. Dies gilt auch dann, wenn die vorgesehene Entschädigung dem Eigentümer tatsächlich nicht zugeflossen ist, etwa weil die staatliche Stelle die Entschädigung nicht festgesetzt, wegen staatlicher Verwaltung des Vermögens nicht ausgezahlt, mit anderen Forderungen verrechnet oder sonst der Verfügungsgewalt des enteigneten Eigentümers vorenthalten hat (BVerwG, ZOV 1996 S. 301; DtZ 1995 S. 103 = NJW 1995 S. 608; ZOV 1994 S. 203 ff.). Die Rückgabe ist dagegen dann möglich, wenn die Entschädigung aufgrund interner Beschlüsse, Erlasse usw. deswegen geringer berechnet wurde, weil diese für Eigentümer mit Wohnsitz außerhalb der früheren DDR ungünstigere Entschädigungen vorsahe...

Preis:
€15,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 14
Online-Dokument

Aktuelle Rechtsprechung zum Vermögensgesetz

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen