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Fokus: Umsatzsteuer wegen Zahlung an Insolvenzschuldner ist keine Masseverbindlichkeit
Entsteht Umsatzsteuer, weil ein Drittschuldner nach der Bestellung eines schwachen Insolvenzverwalters auf ein Bankkonto des Insolvenzschuldners zahlt, ist diese keine Masseverbindlichkeit, wenn dem Drittschuldner durch das Insolvenzgericht nicht verboten war, an den Insolvenzschuldner zu leisten (, NWB JAAAH-41838).
Sachverhalt
Dem Urteil lag ein Streit zwischen einem Insolvenzverwalter und dem Finanzamt bezüglich der Zahlungseingänge eines Dritten und der dadurch entstandenen Umsatzsteuer und deren Einordnung als Insolvenz- oder Masseverbindlichkeit zugrunde.
Zunächst wurde nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Es wurde die Fortführung des Unternehmens gem. § 22 Abs. 2 InsO durch den Insolvenzschuldner bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen. Verfügungen des Insolvenzschuldners sollten in diesem Zusammenhang nur durch vorherige Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam getätigt werden können. Anschließend ging eine Zahlung auf dem Bankkonto des Insolvenzschuldners ein, mit der der zahlende Dritte eine zuvor an ihn gestellte Rechnung bezahlte. Der Insolvenzschuldner er...