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WP Praxis 4/2020 S. 119

Prüfungshinweise des IDW in überarbeiteter Fassung verabschiedet

Das IDW hat folgende Prüfungshinweise in überarbeiteter Fassung verabschiedet:

  • „Besonderheiten der Prüfung nach § 75 Satz 1 EEG 2017 der zusammengefassten Endabrechnung eines Netzbetreibers für das Kalenderjahr 2019 (IDW PH 9.970.11).“

    Der Prüfungshinweis enthält Beispiele für Prüfungshandlungen und Formulierungsvorschläge für die Berichterstattung über solche Prüfungen.

  • „Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung stromkostenintensiver Unternehmen auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2017 im Antragsjahr 2020 (IDW PH 9.970.10).“

    Die Änderungen im Prüfungshinweis betreffen primär die Anlagen 6 und 7 und berücksichtigen die Einführung der Offshore-Netzumlage im Jahr 2019, die geänderte Auslegung der sog. Fiktion der Nichtbegünstigung (§ 64 Abs. 6 Nr. 3 EEG 2017) durch das BAFA und den Hinweis der Bundesnetzagentur aus dem Juli 2019 zu Messen und Schätzen bei

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