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Schadensersatz | Kein Anspruch trotz störendem Abfallcontainer
Die ökologisch sinnvolle Abfallentsorgung gehört zum urbanen Leben, für das sich die Erwerber einer Eigentumswohnung mit der Standortwahl entschieden haben. Die damit einhergehenden Beeinträchtigungen sind unvermeidbar und hinzunehmen.
Die klagenden Eheleute hatten 2015 eine Vierzimmerwohnung im zweiten Obergeschoss vom beklagten Bauträger für rund 550.000 € gekauft. Auf der anderen Straßenseite gegenüber der Wohnung errichtete die Stadt Düsseldorf eine Containeranlage für Altglas und Altpapier. Dass dies geschehen würde, wussten die Eheleute bei Kaufabschluss nicht. Sie fühlen sich deshalb von dem Bauträger arglistig getäuscht. Ihre Wohnung sei wegen der optischen Beeinträchtigungen und Lärm- und Geruchsbelästigungen, die von der Containeranlage ausgi...