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BGH 19.11.2019 II ZR 233/18, NWB 12/2020 S. 818

GmbH | Anspruchsverfolgung gegenüber dem Geschäftsführer durch einen Gläubiger

Der Gläubiger einer GmbH kann den Erstattungsanspruch der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (§ 64 GmbHG) nicht selbst unmittelbar gegen einen Gesellschafter verfolgen, auch nicht bei einem Verstoß gegen § 73 Abs. 1 GmbHG (Sperrfrist für Vermögensverteilung nach Auflösung der Gesellschaft).

Anmerkung:

Bei § 64 Satz 1 GmbHG handelt es sich um einen „Ersatzanspruch eigener Art“, der der Erhaltung der verteilungsfähigen Vermögensmasse der insolvenzreifen Gesellschaft [i]Hülsmann, NWB 35/2018 S. 2561 im Interesse der Gesamtheit ihrer Gläubiger dient. Der Schutzzweck des Zahlungsverbots bleibt auch mit dem Abschluss der Liquidation unverändert. Der Gesellschaftsgläubiger kann daher nach Abschluss der Liquidation der Gesellschaft nicht über § 823 Abs. 2 BGB den Erstattungsanspruch geltend machen. Gleic...

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