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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung für medizinische Analysen für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik
Der BFH hat in seinem Nachfolgeurteil v. zum EuGH-Urteil in der Rechtssache Peters v. - Rs. C-700/17 ( NWB YAAAH-30619) entschieden, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient keine Voraussetzung für die Steuerbefreiung von Tätigkeiten im Rahmen einer Heilbehandlung i. S. des § 4 Abs. 14 Buchst. a UStG ist und infolgedessen die nicht unmittelbar an Patienten erbrachten Leistungen eines Arztes für klinische Chemie nicht nur nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, sondern auch nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei sein können.
Nach der [i]Lange/Renz, NWB 6/2019 S. 325Entscheidung des EuGH und früheren Entscheidungen des XI. Senats des BFH war diese Auslegung des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG vorgezeichnet. Es ist damit endgültig geklärt, dass die Fachärzte für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik regelmäßig die „unbürokratischere“ Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG unab...