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Anwachsung von GbR-Anteilen und anschließende Grundstücksveräußerung durch die GbR
Keine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung
[i]Detmering/Tetzlaff, Private Veräußerungsgeschäfte, Grundlagen, NWB IAAAE-41266 Der BFH ordnet die Anwachsung der Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft als gesellschafterbezogenen Vorgang ein. Auch wenn die Anwachsung materiell-rechtlich als anteilige Anschaffung der Immobilie(n) im Gesellschaftsvermögen einzuordnen sei, sei für eine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung, bei der dieser Anschaffungsvorgang Berücksichtigung finde, kein Raum (, NWB QAAAH-42556).
I. Anwachsung und Grundstücksveräußerung binnen weniger als zehn Jahren
[i]Grundstück mehr als zehn Jahre im GesellschaftsvermögenGründungsgesellschafter der klagenden GbR, einer Grundbesitz haltenden (vermögensverwaltenden) GbR, waren anfangs die Geschwister A, B, C und D zu je einem Viertel. Die Klägerin hielt seit ihrer Gründung im Jahr 1995 zunächst drei Immobilien. Im Jahr 2005 – zwei der Immobilien waren bereits verkauft – übertrug A seinen Anteil an der Klägerin unter Nießbrauchsvorbehalt auf seine Söhne F und G. Im Jahr 2006 wurde der Gesellschaftsanteil des B durch gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändet.
[i]Zeitraum zwischen Anwachsung und Veräußerung kürzer als zehn JahreDa die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten wieder aufgehoben wurde, schied B aufgrund einer entsprechenden Regelung im Gesellschaf...