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Track 02 | Steuerbegünstigte Arbeitgeberleistungen: Steuerzahlerfreundliche BFH-Rechtsprechung wird ausgehebelt
Bei verschiedenen Leistungen von Arbeitgebern an ihre Mitarbeiter ist Voraussetzung für eine Steuervergünstigung, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Nach der geänderten Sichtweise des BFH sind dabei Gehaltsumwandlungen nicht per se schädlich. Diese Rechtsprechung wird ab 2020 durch ein Nichtanwendungsgesetz ausgehebelt. Was Altfälle angeht, hat das BMF einen Nichtanwendungserlass herausgegeben.
Wir beginnen heute mit einem Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministeriums.
Bei verschiedenen Leistungen von Arbeitgebern an ihre Mitarbeiter ist Voraussetzung für eine Steuerbefreiung oder für eine Pauschalierung der Steuer, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Im letzten Jahr war nun der Bundesfinanzhof durchaus überraschend zu dem steuerzahlerfreundlichen Ergebnis gekommen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Arbeitslohn für künftige Lohnzahlungszeiträume herabsetzen und diese Minderung durch Zusatzleistungen steuerbegünstigt ausgleichen. Entgegen der Auffassung der Finanzbehörden sei daher – so der Lohnsteuersenat des BFH – eine Gehaltsumwandlung nicht per...