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Das neue Ausländergesetz
I. Einführung
Am ist ein neues Ausländergesetz in Kraft getreten; mit ihm hat die 25jährige Geltung des ”alten” Gesetzes aus dem Jahre 1965 ihr Ende gefunden. Der Gesetzgeber sah sich zu der Novelle veranlaßt angesichts drängender Probleme, die sich aus verschiedenen politischen und ökonomischen Entwicklungen ergeben. Die nach wie vor hohe Zahl von mehr als 5 Mio. Ausländern, die ständig oder zeitweilig ihren Aufenthalt in Deutschland haben, unterstreicht die Bedeutung, die die Regelungen über ihre Einreise und ihren Aufenthalt sowie ihre wirtschaftliche Betätigung besitzen. Die Interessengegensätze zwischen den staatlichen Integrationsbelangen und den Interessen einreisewilliger Ausländer verlangen einen sachgemäßen Ausgleich; insbesondere bei dieser Auspendelung schlagen jedoch politische Gesichtspunkte besonders durch. Mit dem Schlagwort vom ”Einwanderungsland” wird die Problematik gekennzeichnet. Ob und inwieweit sog. Quotenregelungen über die Zulassung von Ausländern geschaffen werden, ist z. Z. schwer zu übersehen, zumal die Diskussion um die Änderung bzw. Abschaffung des Asylgrundrechts (Art. 16 GG) die Diskussion belastet. Auf eine Dars...