Rückabwicklung eines auflösend bedingten Verkaufs einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als auf den
Veräußerungsverlust nach § 17 EStG rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO
Leitsatz
Werden der unter anderem im Hinblick auf die Zahlung der vereinbarten Kaufpreisraten auflösend bedingte Verkauf eines Anteils
an einer Kapitalgesellschaft (nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG steuerrelevante Beteiligung) sowie der zur Kaufpreiszahlung vereinbarte
Darlehensvertrag nach Übertragung des Anteils unter anderem infolge der unterbliebenen Bezahlung der als Darlehen vereinbarten
Kaufpreisraten später durch Rückabtretung des nämlichen Gesellschaftsanteils und Rückzahlung der vom Käufer bislang bezahlten
Darlehenszinsen vollständig rückabgewickelt und rückgängig gemacht, so ist dies ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung
auf den Zeitpunkt der Veräußerung mit der Folge, dass wegen der Regelung in § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO kein steuerbarer
Veräußerungsverlust bzw. Veräußerungsgewinn i.S. v. § 17 EStG mehr vorhanden ist.
Fundstelle(n): DStRE 2020 S. 1467 Nr. 23 GmbH-StB 2020 S. 224 Nr. 7 KAAAH-44353
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 30.10.2019 - 9 K 9015/17
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