Keine Anwendung des für
den Fall einer Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge geltende
Wahlrecht zwischen der sofortigen Versteuerung und der nachgelagerten
Besteuerung bei Zufluss von Rentenzahlungen in Fällen der Betriebsaufgabe
Leitsatz
Das für den Fall einer Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende
Bezüge geltende Wahlrecht zwischen der sofortigen Versteuerung und
der nachgelagerten Besteuerung bei Zufluss der Rentenzahlungen (R
16 Abs. 11 EStR) findet in den Fällen der Betriebsaufgabe keine
Anwendung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2020 S. 297 Nr. 9 EFG 2020 S. 575 Nr. 8 EStB 2020 S. 275 Nr. 7 GStB 2020 S. 284 Nr. 8 KÖSDI 2020 S. 21762 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 24/2020 S. 1752 NWB-Eilnachricht Nr. 42/2020 S. 3080 QAAAH-44351
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches
Finanzgericht
, Urteil v. 24.01.2020 - 4 K 28/18
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