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NWB Nr. 44 vom Fach 29 Seite 805

Titel, Orden, Ehrenzeichen

von Regierungsdirektor Dr. Hans-Harald Scupin und Regierungsdirektor Dr. Jürgen Vahle, Bielefeld

I. Einführung

So manchem Bundesbürger ist das ”Dr.” oder gar ”Prof.” vor seinem bürgerlichen Namen einiges wert, wie die (angeblich) florierende ”Verleihungspraxis” eines sog. Konsul Weyer und seiner Epigonen dem Vernehmen nach zeigt. Erhebliche Geldsummen flossen und fließen wohl auch in die Kassen diverser ausländischer ”Doktormacher”, die als Leiter (pseudo-)religiöser (kirchlicher) oder ”wissenschaftlicher” Hochschulen bei entsprechender Dotation einen wohlklingenden ”Titel” verheißen. Die Gründe für den angestrebten Erwerb eines solchen Zusatzes sind höchst unterschiedlich: der Wunsch nach gesellschaftlicher Aufwertung und - damit u. U. verbundenen - unmittelbaren bzw. mittelbaren finanziellen Vorteilen als Folge der gestiegenen Reputation dürften die beiden Hauptmotive sein. Entsprechendes gilt - mutatis mutandis - für den Erwerb so manchen Ordens bzw. Ehrenzeichens. Nachfolgend soll über die Voraussetzungen des Erwerbs einer solchen Auszeichnung, die Zulässigkeit des Führens und über Rechtsschutzfragen informiert werden. Dabei wird - der Rechtslage entsprechend - zwischen akademischen Graden und Titeln, Orden und Ehrenzeichen differenziert,...

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