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NWB Nr. 12 vom Seite 832

Krankenversicherungsschutz für Studenten – nicht immer einfach

Insbesondere Vorrangversicherungen und Wahlrechte beeinflussen dessen Gestaltung im Einzelfall

Gerald Eilts

Seit Jahren nimmt die Zahl der jungen Menschen, die entweder direkt nach dem Abitur oder aber nach zunächst absolvierter Berufsausbildung eine (Fach-)Hochschulausbildung beginnen, kontinuierlich zu. Wie ist es in dieser Zeit um die soziale Absicherung der Studenten bestellt? Kostenfreie Familienversicherung, studentische Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder doch private Krankenversicherung? Und gibt es ggf. ein Wahlrecht zwischen den verschiedenen Varianten? Zudem sind zum Jahresbeginn im Bereich der studentischen Krankenversicherung versicherungsrechtliche Änderungen in Kraft getreten. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Rahmenbedingungen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Kranken- und Pflegeversicherungspflicht in der GKV

Studenten, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind, sind in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Dabei wird nicht danach differenziert, ob das Studium als Vollzeit- oder Teilzeitstudium betrieben wird.

1. Immatrikulation

Voraussetzung einer Immatrikulation/Einschreibung an einer ...

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Krankenversicherungsschutz für Studenten – nicht immer einfach

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