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Gerichtskosten für Verfahren bei Finanzgerichten und beim BFH
Elektronische Arbeitshilfe für den Berater zur Abschätzung des Kostenrisikos
Das Einspruchsverfahren bei einer Finanzbehörde ist für den Steuerpflichtigen gebührenfrei. Ruft er anschließend aber das Finanzgericht und später auch noch den BFH an und unterliegt er bei Gericht letztendlich ganz oder teilweise, werden Gerichtskosten fällig. Der „Gerichtskostenrechner“ als elektronische Arbeitshilfe in der NWB Datenbank soll es ermöglichen, vorab das Kostenrisiko im Falle eines vollständigen Unterliegens für das geplante gerichtliche Verfahren zu ermitteln. Er kann aber auch während des Verfahrens zur Einschätzung der Kostenfolgen eingesetzt werden, wenn z. B. eine Klagerücknahme erwogen wird oder eine Erledigung der Hauptsache im Raum steht. Gleiches gilt, wenn der Mandant nach Erhalt eines klageabweisenden Urteils und vor Erhalt der Gerichtskostenrechnung wissen will, in welcher Höhe er voraussichtlich Gerichtskosten zu erwarten hat.
Tremmel, Gerichtskostenrechner, Arbeitshilfe NWB MAAAH-20874
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Rechtsgrundlagen der Gerichtskosten
In einem Finanzprozess können als Kosten für einen Kläger anfallen
die Gerichtskosten, zu denen die Gerichtsgebühren und Auslagen (§ 139 Abs. 1 FGO) gehören, und
die zur zweckentsprech...