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Bearbeitung und Plausibilisierung von Rückstellungen
KMU-Jahresabschluss – Best Practice Teil 13
Die [i]Eggert, KMU-Jahresabschluss – Best Practice, Beitragsreihe, Übersicht über alle bisher erschienenen Teile unter NWB DAAAH-06968Rückstellungen gehören zu den wesentlichen Bestandteilen eines Jahresabschlusses, die den Unterschied zwischen einer Einnahmen-Überschussrechnung und der Bilanzierung ausmachen. Zugleich nehmen sie Aufwendungen vorweg und tragen somit ganz erheblich zum Prinzip der kaufmännischen Vorsicht bei. Der gelegentlich geäußerten Auffassung, ein Jahresergebnis müsse nur durch Rückstellungen hinreichend gestaltet werden, damit sei „jedes“ Ergebnis möglich, muss jedoch nachdrücklich widersprochen werden. Die gesetzlichen Möglichkeiten – aber auch die zu beachtenden Grenzen – werden hier aufgezeigt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Gesetzliche Regelung zum Ausweis
Die Rückstellungen sind wie folgt zu untergliedern: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen.
Die Unterscheidung der einzelnen in § 266 Abs. 3 B. HGB genannten Rückstellungen kann regelmäßig allein nach den Begriffen des HGB vorgenommen werden. Lediglich die Frage, was noch zu den Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen oder bereits zu den sonstigen Rückstellungen gehört, bedarf einer genaueren Betrachtung. Als „Altersverso...