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BMF 29.01.2020 IV C 1 - S 1980-1/19/10038 :001, NWB 11/2020 S. 750
Investmentsteuer | Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale
Der Anleger eines Publikums-Investmentfonds hat als Investmentertrag u. a. die Vorabpauschale nach § 18 InvStG zu versteuern. Mit Schreiben v. hat das BMF den Basiszins zum bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2020 erforderlich ist.