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NWB Nr. 42 vom Seite 3569 Fach 28 Seite 963

Unwirksame Laufzeitklauseln bei Mietverträgen über Fernsprecheinrichtungen

von Rechtsanwalt Dr. Christoph Hülsmann, Freiburg

I. Einleitung

In der Beratungspraxis häufen sich in jüngster Zeit Fälle, in denen aufgebrachte Mandanten Rechtsrat im Zusammenhang mit langfristig abgeschlossenen Mietverträgen über Telefonanlagen einholen, die sie aufgrund der hohen Mietzinsen vorzeitig zurückgeben wollen. Die zumeist Anfang bis Mitte der 90er Jahre geschlossenen Verträge sehen regelmäßig eine Laufzeit von 10 Jahren vor. Die Prämien sind aus heutiger Sicht völlig überhöht, werden doch heutzutage selbst in Elektro-Großmärkten bessere Anlagen für einen Bruchteil der seinerzeit vereinbarten Jahresmiete angeboten. Für die Mieter derartiger Anlagen - aber auch für den Berater - stellt sich daher die Frage, ob und ggf. unter welchen rechtlichen Voraussetzungen der Mieter vorzeitig aus diesen Verträgen aussteigen kann.

II. Ausgangsfall

Die Augenärztin A, 56 Jahre alt, wollte 1992 eine Telefonanlage für ihre Praxis anschaffen. Der Außendienstvertreter der Firma S aus München kam in ihre Praxis und stellte ihr die verschiedenen (analogen) Modelle vor. Frau A war technisch unbedarft. Als der Vertreter eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren vorschlug, lehnte sie dies zunächst ab. Sie akzeptierte die lange Vertragslaufzeit dann sch...

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