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Ausscheiden eines GbR-Gesellschafters gegen Abfindung ist keine gemeinschaftliche Anschaffung des GbR-Vermögens durch die verbleibenden Gesellschafter
Scheidet der Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegen Zahlung einer Abfindung aus der GbR aus und veräußert die GbR später die zum GbR-Vermögen gehörende Immobilie mit Gewinn, so handelt es sich nicht um einen gemeinschaftlich erzielten Spekulationsgewinn. Denn dieser setzt voraus, dass sowohl die Anschaffung als auch die Veräußerung des Wirtschaftsguts gemeinschaftlich erfolgt ist; das Ausscheiden eines Gesellschafters gegen Abfindung führt aber auf Seiten der verbleibenden Gesellschafter zu einer sog. Anwachsung, die jeder Gesellschafter einzeln verwirklicht.
Hintergrund: Einkünfte einer Personengesellschaft werden einheitlich und gesondert festgestellt. In diesem Bescheid wird u.a. die Höhe der Einkünfte und die Verteilu...