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NWB Nr. 3 vom Seite 175 Fach 28 Seite 909

Rechtsfragen um das Verkehrszeichen

von Regierungsdirektor Günter Haurand, Bielefeld

I. Einführung

Der moderne Straßenverkehr ist ohne Regelung durch Verkehrszeichen kaum vorstellbar. Mitunter können Verkehrszeichen aber auch eine Bedeutung erlangen, die über den Verkehrsaspekt hinausgeht. Nicht nur als (motorisierter) Verkehrsteilnehmer, sondern auch als Eigentümer von Grund und Boden oder als Inhaber eines Gewerbebetriebes kann man durch verkehrslenkende und -regelnde Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung einschneidend betroffen sein. So kann etwa die Aufstellung eines Verkehrsverbotszeichens eine Straße verkehrlich bedeutungslos machen und damit zum Erliegen einer an ihr befindlichen Tankstelle führen. Halteverbote vor einem Ladengeschäft führen vielfach dazu, dass Kundschaft ausbleibt und Besucher - vor allem auswärtige - auf Geschäfte mit günstigeren Parkmöglichkeiten ausweichen. Andererseits wollen vielfach Anlieger von Wohnstraßen ihre Ruhe haben und verlangen daher die Anordnung von Verkehrsverboten und -einschränkungen.

Die folgendende Darstellung erläutert die Wirksamkeit von Verkehrszeichen (Ziff. II), die Möglichkeiten ihrer Anfechtung (Ziff. III), Erzwingung (Ziff. IV) oder zumindest Anregung (Ziff. V) sowie Haftungsfragen

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Nutzungsdauer:
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Seiten: 8
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