Außergewöhnliche Belastungen, Anlage eines rollstuhlgerechten Weges im Garten
Leitsatz
Aufwendungen für die Anlage eines rollstuhlgerechten Weges im Garten eines Einfamilienhauses können nicht als außergewöhnliche
Belastungen i.S.d. § 33 EStG berücksichtigt werden, wenn sich auf der anderen Seite des Hauses eine Terrasse befindet, die
mit dem Rollstuhl erreichbar ist. In einem solchen Fall fehlt es an der Zwangsläufigkeit, da ein Zugang zum Garten bereits
gewährleistet ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2020 S. 227 Nr. 7 EFG 2020 S. 454 Nr. 6 EStB 2020 S. 278 Nr. 7 GStB 2020 S. 158 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 9/2020 S. 607 NAAAH-43957
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