Frage der Anwendung von § 25a UStG auf Lieferungen von Kunstgegenständen, die zuvor innergemeinschaftl. erworben wurden; Frage
der Anerkennung von USt als margenmindernder Bestandteil des Einkaufspreises
Leitsatz
1. Die auf die innergemeinschaftlichen Erwerbe geschuldete USt ist margenmindernd als Bestandteil des Einkaufspreises anzuerkennen.
2. Der erkennende Senat ist der Auffassung, dass der Richtliniengeber den Fall, dass der steuerpflichtige Wiederverkäufer
Kunstgegenstände zuvor aus einem anderen Mitgliedstaat erworben hat, als durch die MwStSystRL geregelt ansah. Eine ausdrückliche
Regelung dieser Konstellation wurde offenbar nicht für nötig gehalten. Anderenfalls hätte der Richtliniengeber erst recht
für den Fall des innergemeinschaftlichen Erwerbs durch den Wiederverkäufer geregelt, dass dem Einkaufspreis die Erwerbsteuer
hinzuzurechnen ist. Der Senat ist überzeugt, dass der Richtliniengeber nicht sehenden Auges den Fall des Erwerbs aus dem Drittland
steuerlich besser gestellt hätte als den Fall des Erwerbs aus dem Unionsgebiet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2020 S. 408 Nr. 5 KÖSDI 2020 S. 21683 Nr. 4 PAAAH-43952
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