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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 2 K 54/16 EFG 2020 S. 623 Nr. 8

Gesetze: UStG § 14c Abs. 2 S. 4

Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer - hier: tatsächliche Verhinderung des Vorsteuerabzugs auf Grund einer Betriebsprüfung

Leitsatz

1. Zeitpunkt der Berichtigung zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer ist der Zeitpunkt, in dem die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt wird.

2. Die Gefährdung des Steueraufkommens im Sinne des § 14c Abs. 2 S. 4 UStG ist auch dann beseitigt, wenn die tatsächliche Durchführung des begehrten Vorsteuerabzugs aufgrund einer Betriebsprüfung tatsächlich gehindert wird.

3. Der Zeitpunkt der Erteilung von Stornorechnungen ist nicht entscheidend, da § 14 c Abs. 2 S. 4 UStG keine Rechnungsberichtigung verlangt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 11/2020 S. 508
EFG 2020 S. 623 Nr. 8
VAAAH-43950

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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 27.11.2018 - 2 K 54/16

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