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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 2 K 358/17 EFG 2020 S. 555 Nr. 7

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1a S. 2 ; UStG § 4a Nr. 9 ; UStG § 15a; MwStSystRL Art. 19 Abs. 1

Umsatzsteuerpflicht des Mitverkaufs von Inventar bei Grundstücksveräußerung im Rahmen eines Finanzierungsleasings - Geschäftsveräußerung im Ganzen

Leitsatz

1. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen erfordert insbesondere, dass sich die vom Veräußerer und Erwerber erbrachten Ausgangsleistungen ähneln; sie kann nicht angenommen werden, wenn beide unterschiedliche Leistungen anbieten.

2. a) Ein Leasing in der Ausprägung des Sale-and-Lease-Back gekennzeichnet durch miteinander verbundene Veräußerungs- und Vermietungsvorgänge stellt sich nach seinem wirtschaftlichen Gehalt als Finanzdienstleistung dar, bei dem die Übertragung des Grundstücks nur Sicherungsfunktion für die Finanzierungsgeschäft hat und ist daher nicht mit einer Vermietungsdienstleistung gerichtet auf Fortführung des Geschäftsbetrieb vergleichbar, so dass in diesem Fall keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt.

b) Der Mitverkauf von Inventar im Rahmen eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines derartigen Finanzierungsleasingvertrages ist daher umsatzsteuerpflichtig.

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 555 Nr. 7
YAAAH-43949

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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 30.04.2019 - 2 K 358/17

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