Umsatzsteuerpflicht des
Mitverkaufs von Inventar bei Grundstücksveräußerung im Rahmen eines
Finanzierungsleasings - Geschäftsveräußerung im Ganzen
Leitsatz
1. Eine Geschäftsveräußerung
im Ganzen erfordert insbesondere, dass sich die vom Veräußerer und
Erwerber erbrachten Ausgangsleistungen ähneln; sie kann nicht angenommen
werden, wenn beide unterschiedliche Leistungen anbieten.
2. a) Ein Leasing in der Ausprägung
des Sale-and-Lease-Back gekennzeichnet durch miteinander verbundene
Veräußerungs- und Vermietungsvorgänge stellt sich nach seinem wirtschaftlichen
Gehalt als Finanzdienstleistung dar, bei dem die Übertragung des Grundstücks
nur Sicherungsfunktion für die Finanzierungsgeschäft hat und ist
daher nicht mit einer Vermietungsdienstleistung gerichtet auf Fortführung
des Geschäftsbetrieb vergleichbar, so dass in diesem Fall keine
Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt.
b) Der Mitverkauf von Inventar im Rahmen eines Grundstücksverkaufs
im Rahmen eines derartigen Finanzierungsleasingvertrages ist daher
umsatzsteuerpflichtig.
Fundstelle(n): EFG 2020 S. 555 Nr. 7 YAAAH-43949
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Online-Dokument
Finanzgericht
Nürnberg
, Urteil v. 30.04.2019 - 2 K 358/17
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