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WP Praxis Nr. 4 vom Seite 93

BFH-Rechtsprechung in der Handelsbilanz nach IDW EPS 201 n. F.

IDW überhöht Sitzungsprotokolle zu Verlautbarungen

WP/StB Dipl.-Kfm. Mark Schüttler

Gerade bei Rückstellungen sind BFH und IDW öfter verschiedener Meinung: Nach BFH darf keine Rückstellung und nach IDW muss eine Rückstellung passiviert werden. Für den Abschlussprüfer ist das von Vorteil, hat er dann nämlich zwei vertretbare Meinungen zur Hand. Das will das IDW nun ändern, indem es die Bedeutung der BFH-Rechtsprechung in der Handelsbilanz herabstuft.

Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, § 249, 11. Aufl. 2020 NWB SAAAH-36392

Kernaussagen
  • Nach IDW PS 201 ist BFH-Rechtsprechung in der Handelsbilanz zu berücksichtigen. Nach IDW EPS 201 n. F. ist sie dagegen nur noch zu würdigen.

  • Zu berücksichtigen sein sollen neuerdings stattdessen in IDW-Sitzungsprotokollen kundgetane abweichende Meinungen zum BFH – in einem begrifflichen Widerspruch zu „sonstigen Verlautbarungen“ überhöht.

  • Wenn BFH-Rechtsprechung nur noch zu „würdigen“, aber IDW-Veröffentlichungen aller Art zu „berücksichtigen“ sind, wird es dem Prüfer erschwert bis unmöglich gemacht, der BFH-Rechtsprechung auch künftig in der Handelsbilanz den Vorzug zu geben. Diese Änderung ist nicht akzeptabel.

I. Problem

Zur Integration der International Standards on Auditing (ISA) in die deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) durch das IDW gehört auch, dass 15 IDW Prüfungsstandards gültig bleiben. Einer davon ist IDW PS 201 zu Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätzen für die Abschlussprüfung. Dieser wird gerade reformiert.

Da IDW EPS 201 n. F. erklärt: „Die bislang in IDW PS 201 enthaltenen Grundsätze wurden weitgehend übernommen“, wäre zu erwarten gewesen, dass es bestenfalls zu redaktionellen Änderungen kommt. Tatsächlich führt der Entwurf eine materielle Änderung herbei: Dem Prüfer wird es künftig erschwert, vom IDW abgelehnte BFH-Rechtsprechung gleichwohl auch in der Handelsbilanz als vertretbar einzuschätzen. Dies wird hier kritisch hinterfragt.

In Kapitel II gibt der Autor Antworten auf die folgenden Fragen:

  1. Was sagt IDW PS 201?

  2. Was sagt IDW EPS 201 n. F.?

  3. Wo ist das Problem?

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