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Das Postgesetz
I. Einführung
Das Postgesetz (PostG) stellt die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrages aus Art. 87f des Grundgesetzes (GG) dar, wonach der Bund im Bereich des Postwesens flächendeckend die angemessene und ausreichende Versorgung mit Dienstleistungen dadurch gewährleistet, daß diese Postdienstleistungen als privatwirtschaftliche Tätigkeiten von der Deutschen Post AG und anderen privaten Anbietern erbracht werden. Die Postreform I (Gesetz zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens und der Deutschen Bundespost [Poststrukturgesetz - PostStruktG] v. , BGBl 1989 I S. 1026) und die Postreform II (Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation [Postneuordnungsgesetz - PTNeuOG] v. 14. 9. 1994, BGBl 1994 I S. 2325, ber. am , BGBl 1995 I S. 103) dienten der organisatorischen und ordnungspolitischen Neuorientierung als Voraussetzung für die auf EU-Ebene beschlossene Liberalisierung des öffentlichen Postdienstes und dessen Infrastruktur. Das von der EG-Kommission veröffentlichte Grünbuch über die Entwicklung des Binnenmarktes für Postdienste (KOM[91] 74 endg.) v. hat den Grundstein gelegt für die Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. über gemeinsame Vorschriften fü...