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Gläubigerbenachteiligung trotz Haftung der von der Schuldnerin abgespaltenen Gesellschaft
Die gesamtschuldnerische Haftung einer von der Schuldnerin abgespaltenen Gesellschaft steht der gläubigerbenachteiligenden Wirkung von Zahlungen aus dem Vermögen des Schuldners nicht entgegen ( NWB RAAAH-34502).
Die Schuldnerin hatte Grundstücke veräußert und in Höhe des erzielten Gewinns eine steuerfreie Rücklage (§ 6b Abs. 3 EStG) gebildet, die mangels Reinvestitionsmaßnahmen aufzulösen war. Mit Abspaltungsvertrag wurde von den Gesellschaftern der Schuldnerin eine GmbH gegründet, auf die die Aktiva der Schuldnerin mit Ausnahme eines Grundstücks und eines geringen Barbestands übertragen wurden. Die Passiva verblieben bei der Schuldnerin. In der Folgezeit löste das FA die steuerfreie Rücklage rückwirkend zum auf. Dadurch entstanden für die S. 208S...