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NWB Nr. 3 vom Seite 241 Fach 28 Seite 799

Das Transportrechtsreformgesetz

von Regierungsdirektor Wolfgang Kunz, Frankfurt

I. Zielsetzungen des TRG

Am ist ein neues Fracht-, Speditions- und Lagerrecht in Kraft getreten, das der Vereinheitlichung des bisher zersplitterten Transportrechts dient. Das Gesetz soll auch der Liberalisierung der Verkehrsmärkte Rechnung tragen. Es soll Rechtssicherheit gewährleisten, Wettbewerbsverzerrungen beseitigen und den Vertragsparteien größere Gestaltungsmöglichkeiten einräumen. Erstmals soll der multimodale Verkehr gesetzlich erfaßt werden. Dabei werden die in zahlreichen Gesetzen verstreuten Regelungen zum Transportrecht zusammengeführt, modernisiert, und ”verschlankt”. Insgesamt soll das Handelsgesetzbuch (HGB) künftig die wesentliche Kodifikation sein.

Das neue Frachtrecht regelt die Beförderung von Gütern auf der Straße, der Schiene, mit dem Binnenschiff und mit dem Flugzeug einheitlich. Sonderregelungen gibt es lediglich für den Umzugsverkehr und in Fällen, bei denen das Gut mit verschiedenen Transportmitteln befördert wird. Neugefaßt sind auch die Haftungsvorschriften. Alle ab dem abgeschlossenen Verträge unterliegen dem neuen Recht. Ausreichend ist die Annahme am 1. 7. 1998, auch wenn das Angebot bereits früher vorgelegen hat.

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