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Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht 1998
Im laufenden Jahr wurde bereits eine Reihe wichtiger Änderungen und Ergänzungen straßenverkehrsrechtlichen Inhalts in Kraft gesetzt. Hierüber soll in diesem Beitrag - beschränkt auf die bedeutsamsten Änderungen - berichtet werden. Daneben stehen 1998 noch wichtige Termine, vor allem hinsichtlich der Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie, der Promille-Regelung sowie der Bedeutung von Drogen im Straßenverkehr an. Hierüber wird noch gesondert zu referieren sein.
I. Änderungen des Strafgesetzbuches
Das am in Kraft getretene Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) vom (BGBl 1998 I S. 164) hat in seiner Konzeption eine Harmonisierung der Strafrahmen und eine Änderung nicht mehr zeitgemäßer Strafvorschriften zum Ziel (vgl. hierzu näher Stächelin, StV 1998 S. 98; Kreß, NJW 1998 S. 633).
1. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Das 6. StrRG bringt u. a. eine Milderung im Bereich der Unfallflucht. Danach sieht der neue Abs. 4 des § 142 StGB vor, daß das Gericht die Strafe gem. § 49 Abs. 1 StGB zu mildern hat oder ganz von Strafe absehen kann, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb 24 Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zum Gegenstand ...