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MFA Nr. 3 vom Seite 26

Leasing

Oberstudienrat Diplom-Kaufmann Volker Helfen; Saarlouis

Ob Firmenwagen, Röntgengerät, Computer, Fernsehgerät oder Waschmaschine: Leasing liegt voll im Trend. In Deutschland wurden 1962 erstmals Leasingleistungen angeboten. Seither ist der Leasingmarkt rapide gewachsen. Nicht nur für Privat­personen, sondern auch für Arztpraxen bieten sich hier Mög­lichkeiten.

Was ist Leasing?

Der Begriff Leasing kommt aus dem Englischen: „to lease“ bedeutet (ver)mieten bzw. (ver)pachten. Leasing ist damit ein für einen bestimmten Zeitraum eingegangenes miet- bzw. pachtähnliches Verhältnis zwischen den Vertragspartnern, dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer. Miete bedeutet hierbei die entgeltliche Nutzung eines Gegenstands bzw. einer Immobilie auf Zeit, Pacht ist zusätzlich zur Miete die Nutzung des sogenannten „Fruchtgenusses“. Der Begriff „Fruchtgenuss“ stammt aus der Landwirtschaft und beinhaltet, dass ein Acker auch genutzt, d. h. beispielsweise mit Getreide bepflanzt werden darf, selbst wenn er nur gepachtet ist. Pacht erlaubt somit die Nutzung eines Gegenstands oder einer Immobilie auch zu gewerblichen Zwecken.

Die Rechtsquelle für den Leasingvertrag ist vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Merke

Bei einem Leasingvertrag handelt es sich ebenso wie ...