Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 27.02.2025

VAG-Informationspflichten-Verordnung (VAG-InfoV)

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Der Anwendungsbereich der Verordnung über Informationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung, die von Pensionsfonds, Pensionskassen und anderen Lebensversicherungsunternehmen durchgeführt wird (VAG-Informationspflichten-Verordnung – VAG-InfoV) vom (BGBl. I S. 871) gilt für durchführende Einrichtungen (Pensionsfonds, Pensionskassen oder andere Lebensversicherungsunternehmen, soweit sie Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erbringen), die der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen (§ 1 VAG-InfoV). Die Verordnung wurde zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung) (ABl. L 354 vom , S. 37) erlassen.

Gem. § 2 Absatz 1 VAG-InfoV hat die durchführende Einrichtung die Informationen, die nach den §§ 234l bis 234p des Versicherungsaufsichtsgesetzes und nach der VAG-InfoV vorgeschrieben sind, den Versorgungsanwärtern und -empfängern elektronisch oder in Papierform zur Verfügung zu stellen.

Die allgemeinen Mindestinformationen über das Altersversorgungssystem, die die durchführ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen