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Lexikon - Stand: 27.02.2025

Säulenübergreifende Renteninformation

Christian Urbitsch und Ralf Fath

FörderhöchstbetragGem. Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD vom (Seite 93) sollen die Bürgerinnen und Bürgern Informationen aus allen drei Säulen (Drei-Säulen-Modell) über ihre individuelle Absicherung im Alter erhalten. Hierzu soll eine säulenübergreifende Renteninformation/digitale Rentenübersicht eingeführt werden.

Zur Umsetzung des Vorhabens wurde das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) vom (BGBl. I S. 154) verkündet.

Artikel 1 des Gesetzes beinhaltet das Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (Rentenübersichtsgesetz – RentÜG) vom (BGBl. I S. 154), das am in Kraft trat. Danach wird gem. § 3 eine Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) eingerichtet, die ein elektronisches Portal entwickeln und betreiben soll, über das die Digitale Rentenübersicht abgerufen werden kann. Nach § 2 RentÜG umfasst hierbei die gesetzliche Altersvorsorge die gesetzliche Rentenversicherung, die...

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