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Notar | Verwendung einer vorformulierten Fortgeltungsklausel
Bei Verwendung einer (unwirksamen) unbefristeten Fortgeltungsklausel in einem von ihm vorformulierten Angebot zum Kauf einer Immobilie handelt der Zentral-/Vollzugsnotar amtspflichtwidrig, wenn er ohne vorherige Abklärung des Willens der Käufer in Bezug auf das weitere Vorgehen im Rahmen der ihm obliegenden „betreuenden“ Belehrung die Annahme der Verkäuferin beurkundet und den Kaufvertrag vollzieht, insbesondere, indem er die Fälligkeit des Kaufpreises gegenüber den Käufern bestätigt.
Die Käufer hatten ein notariell beurkundetes Kaufangebot über eine Eigentumswohnung abgegeben, das auch nach Ablauf der Bindungsfrist () unbegrenzt fortgelten sollte. Die vom Notar verwendete Fortgeltungsklausel war allerdings trotz der den Käufern eingeräumten Widerrufsmöglichkeit unwirksa...