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NWB 10/2020 S. 691

GKV | Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz verabschiedet

Am hat der Deutsche Bundestag das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist die Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen u. a. dadurch, dass der Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen weiterentwickelt wird und die Organisationsstrukturen des GKV-Spitzenverbands reformiert werden. Zudem soll Marktkonzentrationsprozessen vorgebeugt werden. Weitere Regelungen gestalten den Rahmen des Wettbewerbs zwischen den Kassen näher aus. Der 6. Abschnitt des SGB V zur Organisation der Krankenkassen ist vollständig überarbeitet und enthält neue Regelungen für den Fall der Insolvenz einer Krankenkasse.

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