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Sonntagsbetrieb im Verkehrsgewerbe
I. Einführung
In der Auseinandersetzung um die rechtliche Zulässigkeit von Sonntagsarbeit fanden bislang diejenigen Gewerbebereiche kaum Beachtung, deren Sonntagsbetrieb zum Regelbetrieb zählt. Obwohl das Verkehrsgewerbe 1988 nach einer Globus-Studie (Quelle: ISO, Globus 7381, 1988) mit 24 % das zweithöchste Beschäftigungsaufkommen am Sonntag hatte und nur noch von der Gaststättenbranche überflügelt wurde, gibt es keine Abhandlung, die sich diesem traditonellen Ausnahmekomplex aus gewerbe- sowie feiertagsrechtlicher Sicht annimmt. Eine Ursache dafür mag darin zu suchen sein, daß für das Verkehrsgewerbe sehr unterschiedliche Rechtsgrundlagen aus verschiedenen Disziplinen innerhalb der Jurisprudenz gelten und eine fächerübergreifende Betrachtung erfordern. Der hier zugrunde liegende Begriff des Verkehrsgewerbes läßt sich nicht einheitlich definieren, weil er z. B. im Anwendungsbereich der Gewerbeordnung und der Arbeitszeitordnung nach h. M. inkongruent ist. Der feiertagsgesetzliche Begriff des Verkehrsgewerbes ist dagegen weitgehend ungeklärt und verlangt eine Erörterung in jedem Einzelfall.
II. Instrumente
Über die klassischen feiertagsrechtlichen Rechtsgrundlagen...