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NWB Nr. 51 vom Fach 28 Seite 563

Rechtsfragen um das Verkehrszeichen

von Regierungsdirektor Christian Hartwich, Detmold, und Regierungsdirektor Dr. Jürgen Vahle, Bielefeld

I. Einführung

Verkehrszeichen haben in der modernen hochkomplexen Industriegesellschaft eine erhebliche Bedeutung erlangt; sie entscheiden zuweilen sogar über die wirtschaftliche Existenz des einzelnen. Nicht nur als (motorisierter) Verkehrsteilnehmer, sondern auch als Eigentümer von Grund und Boden, als Inhaber eines Gewerbebetriebes kann man durch verkehrslenkende und -regelnde Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung einschneidend betroffen sein. So kann etwa die Aufstellung eines Verkehrsverbotszeichens eine Straße verkehrlich bedeutungslos machen und damit zum Erliegen etwa einer an ihr befindlichen Tankstelle führen. Halteverbote vor einem Ladengeschäft führen vielfach dazu, daß Kundschaft ausbleibt und Besucher - vor allem auswärtige - auf Geschäfte mit günstigeren Parkmöglichkeiten ausweichen. Aus diesen und anderen Gründen kann für den (potentiellen) Adressaten eines Verkehrszeichens die Frage interessant werden, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen er sich gegen ein Verkehrszeichen wehren kann, u. U. aber auch, ob und bei Erfüllung welcher Voraussetzungen er die Aufstellung eines Verkehrszeichens erzwingen kann.

II. Rechtscharakter und Wirk...

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