Zu § 5 ErbStG
H E 5.1 (4)
Ansprüche, die dem Versorgungsausgleich unterliegen
> , BStBl II S. 923; § 1587 BGB i. V. m. § 2 VersAusglG
Auswirkung auf den Versorgungsfreibetrag
Der Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG ist nicht um den Teilbetrag der Versorgungsbezüge zu kürzen, der im Ergebnis als Zugewinnausgleich erbschaftsteuerfrei bleibt.
Berücksichtigung von Zuwendungen gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 4 ErbStG
> , BStBl 1977 II S. 420 und vom II B 45/76, BStBl II S. 400
Steuerfreie Hinterbliebenenbezüge
Hinterbliebenenbezüge, die nicht der Besteuerung nach § 3 Absatz 1 Nummer 4 ErbStG unterliegen (Abgrenzung > R E 3.5), sind nicht dem Endvermögen des Erblassers zuzurechnen (> , BStBl 1982 II S. 27).
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BAAAH-43478