Zu § 13b ErbStG
H E 13b.25
Der gemeine Wert des Gewerbebetriebs wurde mit 500 000 EUR, das Verwaltungsvermögen nach § 13b Absatz 4 Nummer 1 bis 4 ErbStG mit 25 000 EUR und der Wert des jungen Verwaltungsvermögens mit 10 000 EUR festgestellt. Nach der Anwendung des § 13b Absatz 3 Satz 1 ErbStG und des Finanzmitteltests verbleiben Schulden von 30 000 EUR.
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Verwaltungsvermögen |
25 000 EUR |
junges
Verwaltungsvermögen |
./. 10 000 EUR |
Saldo
Verwaltungsvermögen |
15 000 EUR |
Berechnung der anteilig verbleibenden Schulden:
30 000 EUR x 15 000 EUR/(500 000 EUR + 30 000 EUR) = 850 EUR
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Saldo
Verwaltungsvermögen |
15 000 EUR |
anteilig
verbleibende Schulden |
./. 850 EUR |
Nettowert des
Verwaltungsvermögens |
14 150 EUR |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478