ErbStH H E 13b.24 (2) (Zu
§ 13b ErbStG)
Zu § 13b ErbStG
H E 13b.24 (2)
Investition in Umlaufvermögen
Beispiel:
Maschinenhersteller A betreibt ein Einzelunternehmen. Zum Todeszeitpunkt sind Finanzmittel vorhanden, welche der Erbe unstrittig nach Plan des Erblassers in neue Maschinenteile und Motoren innerhalb von 2 Jahren zur Herstellung von neuen Maschinen (Umlaufvermögen) investiert.
Fundstelle(n):
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BAAAH-43478