ErbStH H E 13a.7 (6) (Zu § 13a ErbStG)

Zu § 13a ErbStG

H E 13a.7 (6)

Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten und der Ausgangslohnsumme bei Beteiligungsstrukturen

Beispiel (Verkauf einer Beteiligung vor dem Besteuerungszeitpunkt):

Die X-AG hielt 100 % der Anteile der A-GmbH. Ein Jahr vor dem Besteuerungszeitpunkt 1.1. des Jahres 01 veräußert die X-AG die Beteiligung an der A-GmbH.

Lösung:

Die in der A-GmbH gezahlten Löhne werden nicht bei der Ermittlung der Ausgangslohnsumme der X-AG einbezogen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478