ErbStH H E 13a.7 (6) (Zu
§ 13a ErbStG)
Zu § 13a ErbStG
H E 13a.7 (6)
Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten und der Ausgangslohnsumme bei Beteiligungsstrukturen
Beispiel (Verkauf einer Beteiligung vor
dem Besteuerungszeitpunkt):
Die X-AG hielt 100 % der Anteile der A-GmbH. Ein Jahr vor dem Besteuerungszeitpunkt 1.1. des Jahres 01 veräußert die X-AG die Beteiligung an der A-GmbH.
Lösung:
Die in der A-GmbH gezahlten Löhne werden nicht bei der Ermittlung der Ausgangslohnsumme der X-AG einbezogen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478