ErbStH H E 10.6 (Zu
§ 10 ErbStG)
Zu § 10 ErbStG
H E 10.6
Kapitalwert der Überlast
Beispiel:
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Von der Gesamtnutzungsfläche einer Burg entfallen 40 % auf die Wohnräume des Eigentümers. Die übrigen Räume der Burg werden museal genutzt. Der gesamte umbaute Raum der Burg beträgt 20 000 Kubikmeter. Als Jahreswert der Überlast ist anzusetzen:
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für den museal genutzten
Teil 20 000 m3 × 60 % × 2,30 EUR/m3 = | 27 600 EUR |
für den anderweitig
genutzten Teil 20 000 m3 × 40 % × 1,15 EUR/m3 = | + 9 200 EUR |
Jahreswert gesamt | 36 800 EUR |
Der Kapitalwert beträgt
36 800 EUR × 18,6 | 684 480 EUR |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478