ErbStH H E 10.5 (Zu § 10 ErbStG)

Zu § 10 ErbStG

H E 10.5

Abrundung im Fall der Steuerübernahme

Beispiel:

A schenkt seiner Freundin B (Steuerklasse III) 2018 Wertpapiere im Wert von 205 736 EUR und erklärt sich bereit, die Schenkungsteuer zu übernehmen.


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Wert der Zuwendung
 
205 736 EUR
Daraus errechnete Steuer
 
 
Zuwendung
205 736 EUR
 
Persönlicher Freibetrag
./.  20 000 EUR
 
Verbleiben
185 736 EUR
 
Abgerundet
185 700 EUR
 
Steuer bei Steuersatz 30 %
55 710 EUR
+  55 710 EUR
Erwerb einschließlich Steuer
 
261 446 EUR
Persönlicher Freibetrag
 
./.  20 000 EUR
Steuerpflichtiger Erwerb
 
241 446 EUR
Abgerundet
 
241 400 EUR
Steuer bei Steuersatz 30 %
 
72 420 EUR

Berechnung der Steuer in den Fällen des § 23 ErbStG und § 10 Absatz 2 ErbStG

> H E 23

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478