ErbStH H B 9.4 (Zu
§ 9 BewG)
Zu § 9 BewG
H B 9.4
Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes
Für 2017 beträgt der Basiszins 0,59 %; daraus ergibt sich ein Kapitalisierungszinssatz von 5,09 %. Für Bewertungsstichtage ab kann auf den Basiszins abgestellt werden, den das Bundesministerium der Finanzen nach § 18 Absatz 4 InvStG 2018 jährlich im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Fundstelle(n):
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BAAAH-43478