Zu § 186 BewG
H B 186.1
Betriebsaufspaltung
U vermietet als Eigentümer ein Geschäftsgrundstück an die U-GmbH zur Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit (tatsächliche Miete 20 EUR/m2 Nutzfläche). U ist Alleingesellschafter der U-GmbH. Auf Grund der personellen und sachlichen Verflechtung liegt eine Betriebsaufspaltung vor. Am stirbt U, Erbe ist S. Die übliche Miete beträgt 14 EUR/m2.
Da die zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen vereinbarte Miete um mehr als 20 % von der üblichen Miete abweicht (Abweichung rd. 43 %), ist die übliche Miete nach § 186 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BewG zum Bewertungsstichtag anzusetzen.
Gestaffelte Mietänderung
V vermietete als Eigentümer ab dem langfristig ein Laborgebäude mit einer Nutzfläche von 120 m2. Die vereinbarte monatliche Nettokaltmiete betrug 800 EUR. Zum jeweils 1.6. eines Jahres sieht der Mietvertrag eine Steigerung der vereinbarten Nettokaltmiete in Höhe von 0,20 EUR je m2 Wohnfläche vor. Am verstarb V.
Das vereinbarte Entgelt zum Bewertungsstichtag am ermittelt sich wie folgt:
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Vereinbarte monatliche Miete
(800 EUR × 12) | 9 600 EUR |
Mietsteigerung zum
(0,20 EUR × 120 m2
× 12) | + 288 EUR |
Entgelt nach
§ 186
Absatz 1 BewG | 9 888 EUR |
Mehrstöckige Mietverhältnisse
A (Eigentümer) hat an B (Hauptmieter/Untervermieter) langfristig ein Gewerbegrundstück vermietet. B ging mit Zustimmung des A ein Untermietverhältnis mit C (Untermieter) ein. Die Miete aus dem Untermietvertrag ist höher als die zwischen Eigentümer und Hauptmieter vereinbarte. Sie betrug im Bewertungsstichtag monatlich 7 200 EUR (zuzüglich der USt). Die Miete aus dem Hauptmietvertrag belief sich auf 3 400 EUR monatlich. Ausweislich eines Nachtrags zum Hauptmietvertrag steht dem Eigentümer die Hälfte aus dem Untervermietungsgewinn zu. Der Rohertrag i. S. d. § 186 BewG ist wie folgt zu berechnen:
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Mietzins des
Untermieters | 7 200 EUR |
Mietzins des
Hauptmieters | ./. 3 400 EUR |
Überschuss aus
Weitervermietung | 3 800 EUR |
Davon 50 % | 1 900 EUR |
Miete aus dem
Hauptmietvertrag | 3 400 EUR |
50 % aus dem Überschuss der
Weitervermietung | + 1 900 EUR |
Mietertrag des Eigentümers
im Monat | 5 300 EUR |
Entgelt (5 300 EUR × 12
=) | 63 600 EUR |
Mietvorauszahlungen
V vermietet als Eigentümer langfristig ein Geschäftsgrundstück.
Zwecks Finanzierung notwendiger Modernisierungsmaßnahmen vereinbaren die Vertragsparteien neben der Zahlung der monatlichen Miete in Höhe von 2 000 EUR für den Zeitraum von 5 Jahren (60 Monaten) ab dem zusätzlich eine Vorauszahlung auf die erhöhte Miete. Diese beträgt nach Ablauf des Vorauszahlungszeitraums ( ) 2 500 EUR. Am verschenkt V dieses Grundstück.
Das vereinbarte Entgelt zum Bewertungsstichtag am ermittelt sich wie folgt:
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Vereinbarte monatliche Miete
(2 000 EUR × 12 =) | 24 000 EUR |
Vereinbarte
Mietvorauszahlung (30 000 EUR : 60 × 12 =) | + 6 000 EUR |
Entgelt nach
§ 186
Absatz 1 BewG | 30 000 EUR |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478