ErbStH H B 182 (4) (Zu
§ 182 BewG)
Zu § 182 BewG
H B 182 (4)
Betriebsaufspaltung/Konzernverbund
Beispiel:
Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung überlässt das Besitzunternehmen einem Betriebsunternehmen ein Geschäftsgrundstück. Eine ortsübliche Miete ist nicht ermittelbar. Das Grundstück ist daher nicht im Ertragswertverfahren, sondern im Sachwertverfahren zu bewerten.
Fundstelle(n):
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BAAAH-43478